| Die Ortsgemeinde Hauenstein bietet ab Sommer 2026 |
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Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis eines Schulplatzes bei einer Fachschule für die praxisintegrierte Ausbildung. Für die Aufnahme in der Fachschule sollten Sie über folgende Qualifikation verfügen:
Mittlere Reife und
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/r Sozialassistenten/in oder
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes-oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung oder
- eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung oder
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im sozialen Bereich oder
- das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum
Sie möchten die Kinder auf ihrem Weg bis zur Einschulung begleiten?
Sie möchten sie dabei in ihrer sprachlichen, motorischen, sozialen und persönlichen Entwicklung unterstützen?
Sind Sie neugierig auf die Themen der Kinder?
Gehören Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Teamfähigkeit zu Ihren Eigenschaften?
Dann freuen wir uns sehr über Ihre Bewerbung.
Übersenden Sie uns die Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf und Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse) bis zum 25.01.2026 wenn möglich über das Online-Portal oder die E-Mail Bewerbungsfunktion am Fuß dieser Seite. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an susanne.debnar-kerner@hauenstein.rlp.de unter Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen als Anhang in einem pdf-Dokument, oder per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein richten. Für telefonische Auskünfte stehen Ihnen die KiTa-Leitung Frau Kerstin Braun, Tel.-Nr. (06392) 923690 bzw. Frau Susanne Debnar-Kerner, Verbandsgemeindeverwaltung, Tel.-Nr. (06392) 915-176 gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Um Ihnen und uns Kosten zu ersparen, bitten wir auf die Verwendung von Klarsichthüllen, Heftern oder Ähnlichem zu verzichten. Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.
Informationspflicht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Mit der Übermittlung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Diese können Sie auf unserer Internetseite http://www.hauenstein-pfalz.de/vg_hauenstein/ einsehen.
Steffen Mellein
Ortsbürgermeister